Information zu den Besuchsregeln während der Corona-Pandemie
Hygienekonzept zu Besuchen sowie zum Verlassen der Einrichtung während der Corona-Pandemie
1. Einleitung
Es gelten weiterhin Beschränkungen, um unsere Bewohnerinnen und Bewohner vor Corona-Infektionen zu schützen. Grundlage hierfür sind das Infektionsschutzgesetz des Bundes, die Niedersächsische Corona-Verordnung sowie Erlasse des Niedersächsischen Sozialministeriums, die Hinweise zu Maßnahmen der Infektionsprävention des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes und die Handreichung für Pflegeeinrichtungen vom Gesundheitsdienst Osnabrück.
2. Regelungen zu Besuchen
Besuchsorganisation
- Für Besucher gelten folgende Einlasszeiten: Täglich von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr.
- Eine Anmeldung und eine Registrierung vor Ort sind nicht erforderlich.
- Der Besuch findet in dem jeweiligen Bewohnerzimmer statt. Das Betreten der Gemeinschaftsräume ist Besuchern nicht gestattet.
- Die Anzahl der Besucher in einem Bewohnerzimmer sollten unter Berücksichtigung der Pandemiesituation den räumlichen Gegebenheiten angepasst sein.
- Besucher können gemeinsam mit dem Bewohner einen Ortswechsel ins Freie, z.B. in den Park, vornehmen. Sie müssen sich dabei auf direktem Weg zum Ausgang begeben.
Testungen
Besucher, Dienstleister und sonstige Externe dürfen unabhängig von ihrem Impfstatus die Einrichtung nur betreten, wenn sie den Nachweis über einen negativen PoC-Test erbringen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Alternativ ist auch der Nachweis eines negativen PCR-Test möglich, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Testungen für Besucher werden angeboten: Montag bis Samstag von 13:30 Uhr bis 15:15 Uhr im Blauen Salon des Heywinkel-Hauses (Zugang über den Park).
Ausschluss von Besuchern
- Besucher mit Symptomen und/oder mit Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person werden vom Besuch ausgeschlossen.
- Es werden keine Besuche zugelassen bei Bewohnern, die aufgrund einer COVID-19-Erkrankung unter Isolierung stehen oder die aufgrund auffälliger Symptome vorsorglich separiert sind.
- Bei massiven Verletzungen der Besuchs- und Hygieneregeln durch einen Besucher prüft der Geschäftsführer nach Rücksprache mit dem Pandemieteam, ob der Besucher ein Betretungsverbot erhält.
- Im Falle eines aktuellen SARS-CoV-2-Infektionsgeschehens innerhalb der Einrichtung werden Besuche im Hause oder in Teilen des Hauses für den Zeitraum des Infektionsgeschehens nicht mehr zugelassen.
Besuchsregeln
Folgende Besuchsregeln hat der Besucher einzuhalten:
- Tragen eine FFP2-Atemschutzmaske innerhalb des Hauses.
- Händedesinfektion bei Betreten des Hauses.
- Wahrung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 Metern gegenüber allen Bewohnern und Mitarbeitern der Einrichtung.
- Besucher begeben sich direkt zum Bewohnerzimmer. Ein Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen (Aufenthaltsräume, Speisesaal, Tagesbetreuung etc.) ist nicht erlaubt.
- Besucher benutzen möglichst nicht die Fahrstühle, sofern keine Gehbehinderung vorliegt.
- Es wird dringend empfohlen, die Abstandsregel und das Tragen der FFP2-Maske auch während des Besuches auf dem Bewohnerzimmer und im Park anzuwenden.
- Während des Besuches auf dem Bewohnerzimmer sollte Stoßlüften durchgeführt werden.
- Nach Beendigung des Besuches auf dem Bewohnerzimmer ist eine Händedesinfektion durchzuführen.
- Kurze Angehörigengespräche mit dem Pflege- und Betreuungspersonal sind unter strikter Wahrung der Abstandsregeln möglich. Vorzuziehen sind Angehörigengespräche per Telefon.
Information über die Besuchsregeln
Im Eingangsbereich befinden sich Aushänge zu den Besuchsregeln, zur Durchführung einer hygienischen Händedesinfektion und zu allgemeinen Hygienetipps.
3.Verlassen der Einrichtung
Es wird mobilen Bewohnern ermöglicht, das Gelände der Einrichtung zu verlassen, sofern ihre Orientierungsfähigkeit eine sichere Rückkehr in die Einrichtung gestattet. Das Verlassen der Einrichtung kann z.B. genutzt werden für Spaziergänge auf dem Gelände des Heywinkel-Hauses oder für Besuche bei Angehörigen. Allerdings sollten Besuche bei den Angehörigen möglichst vermieden werden. Auch sollten die Bewohner möglichst keine Einkäufe durchführen, sondern sie besser durch Angehörige erledigen lassen.