Informationen zu Besuchsregeln während der Corona Pandemie
Nach der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten aufgrund der besonderen Gefährdungslage für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen auch weiterhin Besuchsbeschränkungen.
Die hier beschriebenen Besuchsregeln des Heywinkel-Hauses orientieren sich an den Vorgaben der ministerialen Verordnung und des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes.
1. Organisation
- Besuche sind täglich möglich innerhalb der Zeitblöcke von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Der letzte Besucher hat spätestens um 16:00 Uhr die Einrichtung zu verlassen.
- Besuchswünsche müssen spätestens zwei Tage vor dem gewünschten Termin bei der Verwaltung telefonisch angemeldet werden.
- Besuchen dürfen Verwandte gerader Linie (Kinder, Enkel, Eltern), Ehe- oder Lebenspartner, gesetzliche Betreuer sowie Bevollmächtigte.
- Die Anzahl ist auf maximal drei Besuche pro Besucher innerhalb einer Woche begrenzt.
- Pro Besuch auf dem Bewohnerzimmer ist ein Besucher zugelassen.
- Für den Besuch erhalten die Besucher als Termin einen Zeitblock von zwei Stunden. Innerhalb dieses Zeitblocks kann der Besuch stattfinden.
- Der Besuch findet in dem jeweiligen Bewohnerzimmer statt. Das Betreten der Gemeinschaftsräume ist Besuchern nicht gestattet.
- Der Aufenthalt auf dem Zimmer soll eine Stunde nicht überschreiten.
- Besucher können gemeinsam mit dem Bewohner einen Ortswechsel ins Freie, z.B. in den Park, vornehmen. Sie müssen sich dabei auf direktem Weg zum Ausgang begeben.
- Bei jedem Besuch werden das Datum und der Zeitraum des Besuches sowie der Name, die Adresse und die Telefonnummer des Besuchers registriert. Außerdem muss der Besucher darlegen,
ob er COVID-19-Symtome (Hauptsymptome: Fieber, Husten Schnupfen, Kurzatmigkeit/Atemnot) hat und/oder
ob er innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person hatte.
- Durch die Mitarbeiter am Empfang werden Körpertemperaturmessungen per Stirnthermometer durchgeführt.
- Für den Besuch palliativmedizinisch versorgter Bewohner und Bewohner im Sterbeprozess gelten Ausnahmeregelungen.
2. Besuchsregeln
- Händedesinfektion bei Betreten des Hauses.
- Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
- Wahrung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 Metern gegenüber allen Bewohnern und Mitarbeitern der Einrichtung.
- Die Abstandsregel und das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung sind auch während des Besuches auf dem Bewohnerzimmer und im Park zwingend anzuwenden.
- Essen und Trinken sind während des Besuches nicht erlaubt. Mitgebrachtes Essen darf nicht direkt an den Bewohner übergeben werden.
- Nach Beendigung des Besuches auf dem Bewohnerzimmer ist eine Händedesinfektion durchzuführen.
- Keine Angehörigengespräche mit dem Pflege- und Betreuungspersonal während des Besuches. Angehörigengespräche sind weiterhin nur telefonisch durchzuführen.
- Besucher begeben sich direkt zum Bewohnerzimmer. Ein Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen (Aufenthaltsräume, Speisesaal, Tagesbetreuung etc.) ist nicht erlaubt.
- Es wird darum gebeten, bei Besuchen außerhalb des Hauses das Gelände des Heywinkel-Hauses nicht zu verlassen, also den öffentlichen Raum zu meiden. Auch sollten Besuche in der Familie zu Hause möglichst vermieden werden.
- Besucher benutzen möglichst nicht die Fahrstühle, sofern keine Gehbehinderung vorliegt.
- Die Besucher werden gebeten, nach Beendigung ihres Besuches die Pflege per Rufanlage (rote Knöpfe) zu informieren, damit die Pflege das Zimmer hygienisch nachbereiten kann.
Ausnahmeregelung:
Wenn bei Bewohnern mit erheblichen geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen die Abstandsregel nicht aufrechterhalten werden kann, wird je nach Einzelfall auf andere Schutzmaßnahmen zurückgegriffen. Dazu zählen:
- Mund-Nasen-Schutz-Maske oder FFP2-Maske (nicht nur Mund-Nasen-Bedeckung)
- Schutzkittel
- Einmalhandschuhe